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Sonstige Fördermöglichkeiten

Beteiligung des Arbeitgebers

Immer häufiger beteiligen sich auch Arbeitgeber an den Kosten einer Weiterbildung oder erkennen die Zeit der Weiterbildung (zumindest in Teilen) als Arbeitszeit an. Dafür ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrer Motivation und dem Nutzen der Weiterbildung überzeugen. Bereiten Sie sich daher gut auf ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten vor, in dem Sie sich mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:

  • Welche Inhalte werden in der Weiterbildung vermittelt und welchen Bezug haben sie zu Ihrer Tätigkeit?
  • Wie viel Zeit nimmt die Weiterbildung in Anspruch und wie oft gibt es Präsenzzeiten während der üblichen Arbeitszeit?
  • Außerdem wird Ihr Vorgesetzter sich vor allem dafür interessieren: Wann und wie profitiert Ihr Arbeitgeber von Ihrem neuen oder erweiterten Wissen? Wie können Sie das auf der Arbeit nutzen?

In vielen Bundesländern gibt es Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter weiterbilden.  In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können Sie nach Förderungen suchen: www.foerderdatenbank.de.


Bildungskredit (KfW)

Schüler/innen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Weiterbildung durch ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu finanzieren, den Sie jederzeit wieder kündigen können. Der effektive Jahreszins liegt bei 0,72 % effektiver Jahreszins,  der Sollzins beträgt 0,72% (Stand: 01.10.2017). Der Kredit wird unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner (im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) gewährt. Die maximale Kreditsumme beträgt 7.200 € und kann in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 € ausgezahlt werden. Auch eine einmalige Auszahlung von bis zu 3.600 € ist möglich. Die Rückzahlungspflicht beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 120 €. Außerordentliche Rückzahlungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.bildungskredit.de


Kredit

Erwerbstätige können einen zinsgünstigen Weiterbildungskredit bei einer Bank aufnehmen. So können Sie Ihre Weiterbildung entweder in Gänze finanzieren oder Sie nutzen ihn, um die Differenz zwischen gewährten Förderungen und den tatsächlichen Kosten zu decken. Bei einem solchen Darlehen handelt es sich um einen klassischen Ratenkredit, der bei den meisten Banken ab Beträgen von 500 Euro vergeben wird. Kreditnehmer zahlen das Darlehen anschließend in gleichbleibenden monatlichen Raten zuzüglich der fälligen Zinsen an die kreditgebende Bank zurück. Dennoch sollte ein solches Darlehen nie unüberlegt aufgenommen werden, denn Kreditnehmer gehen mit einem Weiterbildungskredit meist eine Verpflichtung für mehrere Jahre ein.


Steuerliche Absetzung

Auch wenn Sie keine der aufgeführten Finanzierungen erhalten, können Sie zumindest sämtliche Kosten einer Weiterbildung steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Das gilt aber nur für Aufwendungen, die nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Stellen Sie für das Finanzamt einen Bezug von Ihrer Weiterbildung zu Ihrer derzeitigen Tätigkeit her. Als Kosten können neben den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auch Fahrtkosten, Materialkosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, Kreditkosten geltend gemacht werden. Erst wenn die Weiterbildungskosten zusammen mit anderen Werbungskosten über 1 000 Euro liegen, lohnt sich eine detaillierte Auflistung. Denn das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmern automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1 000 Euro. Wenn die geltend gemachten Kosten Ihr derzeitiges Bruttoeinkommen übersteigen (bspw. während einer Arbeitslosigkeit), können Sie eine Verlustfeststellung beantragen, so dass die Kosten Ihnen im nächsten Jahr anerkannt werden. Der Antrag auf Verlustfeststellung ist sogar rückwirkend möglich. Die Verjährungsfrist läuft erst nach sieben Jahren ab, wenn für das jeweilige Jahr noch keine Steuererklärung eingereicht wurde.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.test.de/Steuererklaerung-Bildungskosten-absetzen-5230750-0/


Stipendien

Stipendien für Weiterbildungen sind immer noch selten, aber es gibt vereinzelt Stiftungen, Länder und Kommunen, die Weiterbildungsinteressierte finanziell unterstützen. Dafür muss man nicht zwangsläufig besonders begabt oder bedürftig sein. Man kann ein Stipendium auch zusätzlich zu anderen Förderungen erhalten. Auf der Seite des deutschen Bildungsservers finden sie eine Übersicht über Stipendiendatenbanken. Dort gibt es auch die Möglichkeit, zielgerichtet nach Fördermöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen zu suchen.