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Staatliche Förderungsmöglichkeiten

Aufstiegs-BAFöG

Der Bund fördert Lehrgänge oder Fachschulen von zertifizierten Anbietern, die auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung wie Meister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Erzieher*in oder Betriebswirt*in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Qualifikationen vorbereiten. Die Förderung kann unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen in Anspruch genommen werden.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de oder der kostenlosen Hotline 0800 / 622 36 34.


Weiterbildungsstipendium

Der Bund fördert beliebig viele berufsbegleitende Weiterbildungen zum Erwerb fachbezogener Qualifikationen, zur Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung z.B. Meister*in, Techniker*in, Fachwirt*in, zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z.B. EDV, Sprachen, Rhetorik, Mitarbeiterführung). Gefördert wird durch Zuschüsse für die Kosten von Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 7.200 € verteilt auf drei Förderjahre. Je Maßnahme besteht ein Eigenanteil von 10%.

Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/das-weiterbildungsstipendium-883.html und unter https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html


Aufstiegsstipendium

Der Bund fördert mit diesem Programm ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (jährlich rund 1000 Stipendien).

Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.bmbf.de/aufstiegsstipendium und unter: www.sbb-stipendien.de/sbb.html


Förderung nach SGB II und SGB III

Die Agentur für Arbeit fördert berufliche Weiterbildungen von Bildungseinrichtungen, die durch eine fachkundige Stelle für die Förderung zugelassen sind (AZAV), zum Beispiel zum nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses, Erwerb von Grundkompetenzen, Erwerb eines Berufsabschlusses. Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Beratung durch die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.arbeitsagentur.de und bei Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort, Terminvereinbarung: 0800 4 555 500 (kostenlos).


Sonderprogramm der BA "WeGeBau"

Zielgruppe dieser Förderung sind geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die vom Arbeitgeber für die Dauer der Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de und bei Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort, Terminvereinbarung: 0800 4 555 500 (kostenlos)


Bildungsurlaub

Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine bezahlte Arbeits-Freistellung für maximal fünf Tage für eine Veranstaltung pro Jahr, wobei jedes Bundesland spezifische Regelungen hat.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: http://www.iwwb.de/weiterbildung.html und unter https://www.test.de/Bildungsurlaub-Diese-Rechte-haben-Arbeitnehmer


Weiterbildungsscheck

Die Förderbedingungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel werden berufliche Weiterbildungen mit und ohne Abschluss gefördert, mit denen Erwerbstätige ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder an aktuelle Entwicklungen anpassen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus


Bundesländerspezifische Förderprogramme

Neben den bundesweit geltenden Fördermöglichkeiten haben viele Bundesländer eigene Förderprogramme, die unterschiedliche Zielgruppen unterstützen. Eine Übersicht der verschiedenen landesspezifischen Fördermöglichkeiten finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter: www.foerderdatenbank.de