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Was bedeutet "barrierefreie Weiterbildung"?

In Anlehnung an das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) lässt sich Barrierefreiheit in bezug auf Weiterbildungen wie folgt beschreiben: Blinde und Sehbehinderte Menschen müssen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe an beruflichen Weiterbildungsangeboten teilnehmen können. Ihnen müssen also alle Informationen, Inhalte und Abschnitte einer Weiterbildung ebenso wie nichtbehinderten Teilnehmern vollständig wahrnehmbar, verständlich und nutzbar zur Verfügung stehen.